MiD-Marketing im Dialog GmbH
Geschäftsführer: Christos Soultatis
Plöck 9
69117 Heidelberg
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Tel.: +49 (0)6221 / 8479-0
Fax: +49 (0)6221 / 8479-111
Email: mid-info@mid-hd.de
USt-IdNr.: DE200333666
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MiD® GmbH
Plöck 9
69117 Heidelberg
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1. Zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer wird ein
Dienstvertrag abgeschlossen. Ebenso entsteht ein Dienstvertrag
durch die Annahme von Dienstleistungen.
Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach den Vorgaben im
Auftrag. Soweit detaillierte Angaben fehlen, erbringt der
Auftragnehmer für den Auftraggeber die nachstehend
beschriebenen Leistungen:
- Vorbereitende Maßnahmen für Telefonkontakte
- Führung der Brutto- bzw. Nettotelefongespräche nach Absprache und anhand des vom Auftraggebers genehmigten Telefonschemas
- Registrierung jedes Anrufversuches bzw. Nettogesprächs. Bei Einzelgesprächsabrechnung im Kontaktbereich einschl. der angefallenen Telefonkosten.
- Kontrolle durch den von Auftragnehmer eingesetzten Projektleiters bzw. Trainer.
- Wöchentlicher Status während der Dauer der Aktion
- Schlußbericht
- Überlassung der Original Kontaktberichte an den Auftragnehmer nach Beendigung des Projekts.
2. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber
die Verpflichtung, über alle ihm im Laufe der Zusammenarbeit
dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Er wird alle
Informationen und geschäftlichen Unterlagen, welche er vom
Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und dabei die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen. Die Sorgfalts-
und Verschwiegenheitsverpflichtung des Auftragnehmers besteht
nach der Vertragsbeendung weiter. Die gleiche Verpflichtung trifft
den Auftragnehmer für die im Rahmen von Vertragsverhandlungen
bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, auch wenn ein
Auftragsverhältnis mit dem Auftraggeber nicht zustande kommt.
3. Der Auftragnehmer wird bei Durchführung von Aufträgen die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
insbesondere § 37 beachten, d.h.:
- der Auftragnehmer wird die ihm vom Auftraggeber im Rahmen
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Daten
ausschließlich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers nutzen.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die wahrenden Rechte
der Betroffenen im Sinne des BSDG (Zuverlässigkeit, Benachrichtigung,
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung). Er stellt dem
Auftragnehmer insoweit von etwaigen Ansprüchen von Betroffenen frei.
- Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Datensicherung
während der Auftragsdatenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
4. Die Parteien können den Dienstvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen
zum Monatsende kündigen. Für Projekte, die länger als 12 Monate ohne feste
vertragliche Laufzeit andauern gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Quartalsende. Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich. Durch die Kündigung
bleiben alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses angefallenen Vergütungs- und
Kostenerstattungsansprüche unberührt. Bei Auftraggeberkündigung oder
erheblicher Reduzierung des Auftragsumfanges ist der Auftragnehmer berechtigt,
gegenüber dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50% der aufgrund
Kündigung und Reduzierung entfallenden vereinbarten Vergütung zu berechnen.
Darüber ist der Auftragnehmer berechtigt bei einer nachträglichen Auftragsreduzierung
um mehr als 50% für bereits erbrachte Teilleistungen einen Mindermengenzuschlag in
Höhe von 10% zu berechnen. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Verschiebung
verbindlich vereinbarter Starttermine, die vom Auftraggeber zu vertreten ist,
Ausfallpauschalen zu berechnen. Die Ausfallpauschale berechnet sich je für das Projekt
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vorgesehenen Telefonkontakte mit € 38,35 täglich über einen Zeitraum von höchstens 2 Wochen.
5. Der Auftraggeber sicher zu, daß er Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb 24 Monaten ab Auftragende
weder als Arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise beschäftigt, noch als freie Mitarbeiter direkt oder indirekt
beauftragt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 25.565 an den
Auftragnehmer für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung.
6. Die Rechnungen des Auftragnehmer sind, sofern im Angebot nicht anders beschrieben,
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Die Rechnungsstellung
erfolgt aufgeschlüsselt für die einzelnen Positionen wie:
- Vorkosten wie im Angebot nach Auftragserteilung
- Kosten für Seminare und Workshops 2 Wochen vor Beginn
- Für laufende Arbeiten (projektbezogen) anhand monatlicher
Abschlagsrechnungen gemäß erbrachter Leistungen.
Die Schlußabrechnung wird mit Beendigung des Projekts
bzw. Auftrages erstellt und fällig.
- Reisekosten und Kosten von Fremdleistungen werden
sofort nach Anfall berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig.
- Die Reisekosten werden vom Auftragnehmer mit
- € 0,40 km netto sowie € 55,00 netto je Stunde berechnet.
7. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist der
Auftragnehmer berechtigt, bankübliche Zinsen nach Rechnungsstellung
zu fordern.
8. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, daß die vor-geschlagenen
Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung von Besonderheiten,
der Branche, des Auftraggebers wettbewerbs-rechtlich nicht zu
beanstanden sind. Die Haftung des Auftrag-nehmers ist weiter
ausgeschlossen für Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit
von Texten und Bildgestaltungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse aus Marktbefragungen,
Marktforschung oder Marktanalysen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Auftragnehmer vorgeschlagene
Maßnahmen, Teste und Bildgestaltungen ebenso wie auch von dem
Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellte Druckvorlagen darauf zu
überprüfen, daß kein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich
welcher Art, insbesondere wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher
Art vorliegt. Der Auftraggeber haftet persönlich für solche Gesetzesverstöße
und stellt in allen Fällen den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Der Auftraggeber behält das Urheber-, Geschmacksmuster- oder auch alle
sonstigen Rechte an sämtlichen von ihm entwickelten Text- und Bildmaterial,
Projektvorschläge und Gestaltungen. Der Auftragnehmer räumt dem
Auftraggeber daran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heidelberg
10. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten,
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien die unwirksame
Einzelbestimmung zu ersetzen, die dem mit der Bestimmung beabsichtigten
Vertragszweck am nächsten kommt.
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